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6. Wie soll das Grab gestaltet werden und wer kümmert sich um die Grabpflege?

Die Abmessungen der Reihen- und Wahlgrabstätten für die Leichenbestattung und für die Aschenbestattung sind in § 28 FO festgelegt. Falls Sie die Bepflanzung der Grabstätte selbst vornehmen möchten, dann sprechen Sie bitte die dabei einzuhaltenden Maße mit der Friedhofsverwaltung ab. Bodenbündige Grabeinfassungen werden vom Steinmetz oder der Friedhofsverwaltung ausgeführt. Für die Gestaltung von Grabmalen gelten besondere Vorschriften, die in § 23 FO festgelegt sind. Die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage und Pflege hat der Nutzungsberechtigte. Er kann Grabstätte entweder selbst anlegen und pflegen oder die Friedhofsverwaltung bzw. einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Bei einer Grabstelle im pflegeleichten Grabfeld wird die Grabpflege der Friedhofsverwaltung übertragen, wofür Kosten von 127,50 EUR/Jahr, d.h. 2.550 EUR für 20 Jahre entstehen.

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    Mittwoch, 29. Oktober 2025
    Der HERR spricht: Werdet ihr meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein.
    Jesus spricht: Wenn ihr meine Gebote haltet, bleibt ihr in meiner Liebe, so wie ich meines Vaters Gebote gehalten habe und bleibe in seiner Liebe.

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