Friedhof & Formelles

Kirche 4  Trauerhalle  Friedhof

Die Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Burkhardtsdorf

Friedhöfe: Orte der Trauerbewältigung

Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Er ist bestimmt zur Bestattung der Gemeindeglieder der Ev.-Luth. St.-Michaels-Kirchgemeinde, aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Bereich der politischen Gemeinde Burkhardtsdorf hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Bestattungen und Gräber werden ebenso angeboten für Interessierte aus der Region, deren Angehörige z.B. in Burkhardtsdorf oder in der Nähe wohnen. Der Friedhof ist ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. Die Gestaltung und Pflege des Friedhofes erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur erhalten bleibt.

Wie gehe ich mit dem Sterben um?

Der Umgang mit dem Sterben und dem Tod gehört in unserer Gesellschaft zu den Tabuthemen. Und doch müssen wir uns damit auseinandersetzen, weil wir diesem Thema eines Tages nicht mehr ausweichen können. Jedes Leben hat einen Anfang und ein Ende. „Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden“ heißt es bereits in einem Psalm der Bibel (Ps 90,12). Deshalb sind bereits zu Lebzeiten Festlegungen wichtig, wie nach dem eigenen Tod oder dem Tod eines Angehörigen weiter verfahren werden soll.

Dabei sind besonders die folgenden Fragen zu klären:

In einem Todesfall wenden Sie sich bitte an das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl und an die zuständige Friedhofsverwaltung. Sie hat ihren Sitz in der Pfarramtskanzlei Burkhardtsdorf, Am Markt 10 in 09235 Burkhardtsdorf, Tel.: 03721/23043 und steht Ihnen bereits im Voraus für ausführliche Beratungsgespräche zu den Öffnungszeiten jederzeit vertrauensvoll zu Verfügung. Bei der Anmeldung der Bestattung ist die Bescheinigung des Standesamtes zur Beurkundung des Todesfalles oder ein Beerdigungserlaubnisschein vorzulegen.

Bei einer Bestattung können Sie zwischen einer Beerdigung oder einer Beisetzung wählen. Von einer Beerdigung spricht man bei einer Sargbestattung, von einer Beisetzung bei einer Bestattung des Verstorbenen als Urne. Bitte sprechen Sie die gewünschte Art der Bestattung mit dem Bestattungsinstitut und der Friedhofsverwaltung ab.

Auf unserem Friedhof können Sie zwischen verschiedenen Grabarten für Särge und Urnen wählen. Für Sargbestattungen sind das Reihengrab oder das Wahlgrab möglich. Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren vergeben werden. Dazu gehören auch die Beerdigungen auf dem pflegeleichten Grabfeld. Bei Wahlgrabstätten besteht die Möglichkeit, dass der Ort der Beerdigung auf den dafür vorgesehenen Grabfeldern ausgewählt werden kann und bei denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren oder länger entsteht. Sie können als Doppelgrab oder Einzelgrab ausgeführt werden.

Das Beisetzen von Urnen kann in Wahlgrabstellen als Doppel- oder Einzelgrab bzw. in einer Urnengemeinschaftsanlage erfolgen.

Beim Reihengrab einschließlich der Beerdigung im pflegeleichten Grabfeld und der Urnengemeinschaftsanlage wird der Ort der Bestattung von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Soll die Bestattung in einer Wahlgrabstelle erfolgen, dann kann der Ort der Bestattung auf den dafür vorgesehen Grabfeldern ausgewählt werden. Wer in einer Wahlgrabstelle bestattet werden möchte, kann bereits im Voraus den Ort seiner Beerdigung oder Beisetzung auf dem Friedhof in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung festlegen. Für die naturnahe Bestattung ist das Grabfeld R vorgesehen. Beachten Sie hierbei bitte die Vergabebestimmungen in § 20 FO.

Die Aufbahrung von Särgen und Urnen erfolgt in der Trauerhalle, die an die Kirche angebaut ist. Dort können die Angehörigen Abschied von der/ dem Verstorbenen nehmen und Kränze, Einpflanzungen sowie Blumen ablegen und Trauerkarten übermitteln. Hier sprechen der Pfarrer oder ein Trauerredner Ihnen Worte des Trostes und des Gedenkens zu. Von der Trauerhalle erfolgt dann die Überführung des Sarges oder der Urne zur Grabstelle, wo Sie sich mit Streublumen als letztem Gruß ganz persönlich von der/ dem Verstorbenen verabschieden können. Die Angehörigen eines verstorbenen Gemeindegliedes der Landeskirche treffen sich danach zum Trauergottesdienst in der Kirche. Im Anschluss an die Bestattung werden die Trauergäste in der Regel von den Angehörigen zu einem Trauerkaffee eingeladen, bei dem nochmals ganz persönliche Erfahrungen und Erlebnisse mit dem Verstorbenen ausgetauscht werden können.

Die Abmessungen der Reihen- und Wahlgrabstätten für die Leichenbestattung und für die Aschenbestattung sind in § 28 FO festgelegt. Falls Sie die Bepflanzung der Grabstätte selbst vornehmen möchten, dann sprechen Sie bitte die dabei einzuhaltenden Maße mit der Friedhofsverwaltung ab. Bodenbündige Grabeinfassungen werden vom Steinmetz oder der Friedhofsverwaltung ausgeführt. Für die Gestaltung von Grabmalen gelten besondere Vorschriften, die in § 23 FO festgelegt sind. Die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage und Pflege hat der Nutzungsberechtigte. Er kann Grabstätte entweder selbst anlegen und pflegen oder die Friedhofsverwaltung bzw. einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Bei einer Grabstelle im pflegeleichten Grabfeld wird die Grabpflege der Friedhofsverwaltung übertragen, wofür Kosten von 127,50 EUR/Jahr, d.h. 2.550 EUR für 20 Jahre entstehen.

Bei einer Bestattung entstehen in Abhängigkeit von der Wahl der Art des Grabes und der Entscheidung für seine Pflege die folgenden Kosten:

  • Beerdigung im Reihengrab: 1.640 EUR,
  • Beerdigung im Reihengrab im pflegeleichten Grabfeld (einschl. Grabpflege): 4.240 EUR,
  • Beerdigung in einer Wahlgrabstelle/Einzelgrab: 1.720 EUR,
  • Beerdigung in einer Wahlgrabstelle/Doppelgrab: 2.620 EUR,
  • Beisetzung im Wahlgrab: 1.400 EUR,
  • Beisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage: 3.370 EUR.

Hinweis: Bei einer Zugehörigkeit zur Landeskirche entstehen auf Grund der Ausgestaltung des Trauergottesdienstes zusätzliche Gebühren in Höhe von 25 EUR

 

Das Informationsmaterial wurde auf der Grundlage der Friedhofsordnung (FO) für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen St.-Michaels-Kirchgemeinde Burkhardtsdorf und der Friedhofgebührenordnung erarbeitet. Es soll Ihnen eine schnelle Übersicht zu den Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Burkhardtsdorf bieten. Für weitergehende Informationen bitten wir Sie, die genannten Dokumente im Internet selbst abzurufen (→ Ordnungen).

Ihre Kirchgemeindevertretung Burkhardtsdorf

 

  

"Schmetterlingsgrab- und Gedenkstätte"

schmetterlingsgrabfür im Mutterleib zu früh verstorbene, nicht ins Leben geborene, Babys

Auf dem Friedhof in Burkhardtsdorf konnte die Anlage einer Grab- und Gedenkstätte für im Mutterleib zu früh verstorbene, nicht ins Leben geborene, Babys realisiert und fertiggestellt werden. Wir danken allen, die dies durch ihre Spenden unterstützt und ermöglicht haben!

Diese Stelle ist nun ein Ort zum Trauern, Erinnern und Gedenken - gegen das Vergessen und für ein Leben mit neuer Hoffnung. Ganz gleich, ob der schmerzliche Verlust bereits viele Jahre zurückliegt oder erst kürzlich geschehen ist.

Es ist nicht nur eine Gedenkstätte, sondern auch Grabstätte für Babys, bei denen keine sogenannte "Bestattungspflicht" besteht. Um die Gebühren für betroffene Familien so gering wie möglich zu halten und für die Unterhaltung und Pflege dieser Grabstelle sind wir weiterhin auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Spendenkonto

Kontoinhaber: Kirchgemeinde Burkhardtsdorf
Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE92 3506 0190 1665 9000 17
BIC: GENODED1DKD
Spendenzweck: Schmetterlingsgrab

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