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4. Wo soll sich die Grabstelle auf dem Friedhof befinden?

Beim Reihengrab einschließlich der Beerdigung im pflegeleichten Grabfeld und der Urnengemeinschaftsanlage wird der Ort der Bestattung von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Soll die Bestattung in einer Wahlgrabstelle erfolgen, dann kann der Ort der Bestattung auf den dafür vorgesehen Grabfeldern ausgewählt werden. Wer in einer Wahlgrabstelle bestattet werden möchte, kann bereits im Voraus den Ort seiner Beerdigung oder Beisetzung auf dem Friedhof in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung festlegen. Für die naturnahe Bestattung ist das Grabfeld R vorgesehen. Beachten Sie hierbei bitte die Vergabebestimmungen in § 20 FO.

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    Freitag, 04. April 2025
    Er wird sich unser wieder erbarmen und alle unsere Sünden in die Tiefen des Meeres werfen.
    Wenn wir unsere Schuld eingestehen, ist Gott treu und gerecht: Er vergibt uns die Schuld und reinigt uns von allem Unrecht, das wir begangen haben.

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