Beim Reihengrab einschließlich der Beerdigung im pflegeleichten Grabfeld und der Urnengemeinschaftsanlage wird der Ort der Bestattung von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Soll die Bestattung in einer Wahlgrabstelle erfolgen, dann kann der Ort der Bestattung auf den dafür vorgesehen Grabfeldern ausgewählt werden. Wer in einer Wahlgrabstelle bestattet werden möchte, kann bereits im Voraus den Ort seiner Beerdigung oder Beisetzung auf dem Friedhof in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung festlegen. Für die naturnahe Bestattung ist das Grabfeld R vorgesehen. Beachten Sie hierbei bitte die Vergabebestimmungen in § 20 FO.
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4. Wo soll sich die Grabstelle auf dem Friedhof befinden?
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