Auf unserem Friedhof können Sie zwischen verschiedenen Grabarten für Särge und Urnen wählen. Für Sargbestattungen sind das Reihengrab oder das Wahlgrab möglich. Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen, die im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren vergeben werden. Dazu gehören auch die Beerdigungen auf dem pflegeleichten Grabfeld. Bei Wahlgrabstätten besteht die Möglichkeit, dass der Ort der Beerdigung auf den dafür vorgesehenen Grabfeldern ausgewählt werden kann und bei denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren oder länger entsteht. Sie können als Doppelgrab oder Einzelgrab ausgeführt werden.
Das Beisetzen von Urnen kann in Wahlgrabstellen als Doppel- oder Einzelgrab bzw. in einer Urnengemeinschaftsanlage erfolgen.